Medikamente in der Tagespflege Ja oder Nein

ACHTUNG: Niemals Medikamente (auch nicht hömopathische oder naturheilkundliche! Medikamente oder Salben oder Cremes) ohne schriftlichen Auftrag der Eltern verabreichen. Bei Medikamenten IMMER auch auf die schriftliche Anweisung des Arztes bestehen. Bei Vergabe von Medikamenten ist ein Vergabeprotokoll zu führen! 

 

 

Die Medikamentengabe ist von der ersten Hilfe abzugrenzen! Das heißt, es sollten klare Regelungen der Tagespflege zu diesem Thema im Vertrag stehen. Die Medikamentengabe erfolgt freiwillig und jede Tagespflegeperson sollte sich der Bedeutung, der Haftung und des rechtlichen Hintergrundes bewußt sein. Ganz wichtig: Medikamentengabe ist Tagepflegepersonen nicht gestattet. 

Im Vertrag können explizite Ausnahmeregelungen vorgesehen werden, die aber Konsequenzen nach sich ziehen. Diese betreffen die Vorgehensweise, die schriftlichen Abmachungen, die Lagerung der Medikamente und die Dokumentation der Vergabe. 

 

 

Grundsätzlich können Eltern andere Personen damit betrauen ihren Kindern Medikamente zu geben. 

 

Bitte beachten: 

  1. Schriftliches Einverständniss der Eltern
  2. aktuelle schriftliche Verordnung des behandelnden Arztes mit Angaben zu:  
  • Dosierung
  • Gabe
  • Lagerung 
  • Dauer der Einnahme 

Für dauerhafte und evtl. auch kompliziertere Anwendungen empfiehlt es sich, eine persönliche Einweisung des Arztes zu erhalten.

 

Die Vergabe Protokolle müssen laut §199 Abs 2. BGB 30 Jahre aufgehoben werden. 

 

Bitte unbedingt die Hinweise zur Lagerung von Medikamenten beachten.

 

Folgende Fälle können in der Tagespflege relevant sein und unterschiedlich gehandhabt werden. Manche Tagesmutter wird vielleicht Medikamentengaben der Gruppe 3 zustimmen, nicht jedoch der Gruppe 1. und 2.

Eindeutige gesetzliche Grundlagen und Aussagen hierzu gibt es nicht. Es gibt weder eine Verpflichtung der Tagesmütter Medikamente zu verabreichen noch ein eindeutiges Verbot. IMMER muss jedoch mit den Eltern ein entsprechendes Dokument aufgesetzt werden. Grundsätzlich muss auch von dem behandelnden Arzt ein aktuelles Formblatt vorliegen. Dort sind wichtige Informationen über die Lagerung, die Dosierung usw. beschrieben sind.

Empfohlen wird auch, die Kontaktdaten des behandelnden Arztes in den Notfallunterlagen des Kindes zu notieren. 

Im Vertrag sollte auch geregelt sein, dass die Eltern die Tagespflegeperson beauftragen im Notfall eine ärztliche Behandlung des Kindes zu veranlassen.

 

 

1Kinder mit  chronischen Krankheiten

hierzu gehören alle Krankheiten die länger andauern und bekannt sind. Diese erfordern eine konstante regelmässige Medikamentengabe 

2. Notfälle inklusive Notfälle mit bekannten Risikofaktoren

es handelt sich um alle Arten von Notfällen. Diese können teilweise aufgrund von bekannten Risikofaktoren auftreten. Hier muss nur in Notfällen ein Medikament verabreicht werden

3. Kinder in der 'Nachpflege' 

Die Kinder waren krank, benötigen aber eine gewisse Zeit noch nachbehandelnde Medikamente 

4. Kinder die unerwartet krank werden

betreute Kinder werden während der Betreuungszeit krank, ohne dass es sich um einen Notfall handelt

 

Beispiele für die oben genannten Fälle zur näheren Erläuterung: 

 

Ad 1.) Krebst, Allergien, Diabetis, Chronische Entzündungen, Grunderkrankungen der Atemorgane, der Organe, der Haut, des Bewegungsapperates..., Herzfehler usw

 

Ad2.) Epilepsie, Allergien, Asthma, ...

 

Ad3.) Grippale Infekte, überwundene Kinderkrankheiten...

 

Ad4.) Fieber, Bauchschmerzen, Kopfschmerzen, Übelkeit... 

 

Lagerung der Medikamente

Alle Medikamente müssen in einem verschlossenen Schrank aufbewahrt werden. Dieser sollte unerreichbar für die Kinder sein. 

 

Medikamente immer in der Originalverpackung belassen und möglichst mit dem Namen des Kindes kennzeichnen. Es bietet sich an, die Verpackung inkl. Medikament und Beipackzettel und Anleitung in einem gesonderten, mit dem Namen des Kindes gekennzeichneten, Tütchen/Dose oä aufzubewahren. 

 

Manche Medikamente haben bestimmte Lagerbedingungen die es zu beachten gilt. Zum Beispiel: Kühl lagern oder nach 5 Tage nach Anbruch aufbrauchen). Im Kühlschrank gelagerte Medikamente entweder in einem abschließbaren Gefäss lagern oder den Kühlschrank konsequent abschließen. Es besteht hier aber immer die Gefahr der missbräuchlichen Verwendung durch andere Personen oder gar Kinder! 

 

Absicherung und Versicherungen

Eine Absicherung oder Versicherung gibt es im Falle von Schäden die durch die Vergabe der Medikamente passieren  - NICHT. 

Es wird empfohlen in den Vertrag einen Haftungsausschluss einzufügen. Dieser bezieht sich auf eventuelle Reaktionen oder Unverträglichkeiten der verabreichten Medikamente. 

 

Die Tagesmutter ist vor Schadensersatzansprüchen geschützt, wenn die Anordnung zur Medikamentengabe schriftlich vorliegt und sie bei der Medikamentengabe nicht grob fahrlässig handelt (z.B. Medikament verwechselt). 

 

Haftungsausschluss Formulierung für den Vertrag

Die Tagespflegeperson übernimmt grundsätzlich keine Haftung für körperliche oder geistige Schäden, die das Kind auf Grund allergischer Reaktionen oder sonstige Unverträglichkeiten durch – auf Veranlassung und Anweisung der Sorgeberechtigten verabreichte – Arzneimittel erleidet.